AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)

 

1. Gegenstand des Vertrages

  1. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt.
  2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Agenturleistungen nach der im Angebot ersichtlichen Beschreibung des Leistungsumfangs.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung von der Agentur ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

2. Angebot und Vertragsdurchführung

  1. Basis der Agenturarbeit bildet das Briefing des Kunden. Der Kunde liefert den sachlichen Input. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage. Auf dieser Basis erstellt die Agentur ein Angebot. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.  Dieses Angebot nimmt der Kunde in Textform oder in einfacher digitaler Form – in der Regel per E-Mail – an. Dadurch kommt der Agenturvertrag zustande.
  2. Die Agentur übergibt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren 2 Arbeitstagen widersprochen wird.

 

 

3. Vergütung

  1. Es gilt grundsätzlich die durch Angebot und Annahme vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind mangels anderweitiger Vereinbarung 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  2. Die Vergütung erfolgt hilfsweise auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen (Angebot) getroffen wurden.
  3. Die Künstlersozialabgabe für selbstständige Künstler/Publizisten kann gemäß den Regelungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ermittelt und dem Kunden weiterberechnet werden.
  4. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert, so hat er Anspruch auf eine Änderungsschleife. Änderungen werden mit Mehrkosten zu Lasten des Kunden angemessen nachberechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Agentur auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  6. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Vergütung entspricht in diesem Fall mangels abweichender Vereinbarung 50 % der Gesamtleistung im Bereich Konzept, Gestaltung, Layout sowie Programmierung.
  7. Die Anfertigung von Entwürfen, Produkten und Leistungen, welche die Agentur für den Kunde erbringt, ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist für eine Leistung oder Teilleistung keine Vergütung vereinbart, gilt die nach dem Agentur-Preisschlüssel agenturübliche Vergütung.
  8. Sonderleistungen, wie Autorenkorrekturen, die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die aufgrund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet. Als zusätzliche Leistung ist auch die Pflege der erstellten Leistung anzusehen.
  9. Notwendige Auslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

Die Agentur ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist im Einzelfall verpflichtet, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Kunden ebenfalls zu erstatten.

  1. Die Agentur ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen; dieser beträgt mangels abweichender Individualvereinbarung 50 % des Auftragswertes und kann ab Angebotsannahme vor Tätigkeitsbeginn in Rechnung gestellt werden.
  2. Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

4. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt, mangels abweichender Vereinbarung, mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit diese Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Der Kunde wird bei den Veröffentlichungen eine angemessene Nennung der Agentur in üblichem Umfange mitsamt Verlinkung vornehmen.
  3. Die Agentur von sich aus meldet keine Schutzrechte (Marke, Design/Geschmacksmuster) oder dergleichen ohne ausdrücklichen Auftrag an und darf diesbezüglich auch keine Rechtsberatung erbringen.

 

5. Nutzungshonorar

Ein unbeschränktes Nutzungsrecht erfordert ein Buy-Out gemäß AGD-Vergütungstabellen.

 

6.  Haftungsbegrenzung, Freistellung und KI-Nutzung

  1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit der Agentur wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, und insbesondere, wenn sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat; ohne dass dies eine geschuldete Verpflichtung der Agentur darstellt.
  2. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche o.ä. Prüfung durch einen sachkundigen Rechtsberater für erforderlich, so versucht sie nach ihren Möglichkeiten den Kunden darauf hinzuweisen, ohne dass dies eine geschuldete Verpflichtung darstellt. Auf Wunsch kann die Agentur auch den Kontakt für den Kunden zu Rechtsberatern herstellen; der Kunde trägt hierfür die externen Kosten.
  3. Die Agentur haftet unbeschränkt nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben sowie bei Verletzung von Leib oder Leben. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; die ist in der Regel der Auftragswert.
  4. Der Kunde stellt die Agentur von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verletzungen von Schutzrechten (z.B. Urheberrechte, Markenrechte) geltend gemacht werden, sofern die Schutzrechtsverletzung auf vom Kunden zu verantwortenden Inhalten, Materialien oder Anweisungen beruht.  Es ist regelmäßig der Fall, dass die Inhalte vom Kunden zu stellen sind, die die Agentur sodann im Kundenauftrage verarbeitet; es sei denn, es ist ausdrücklich anderes vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, einschließlich notwendiger Rechtsverteidigungskosten, zu ersetzen.  Der Kunde wird die Agentur unverzüglich schriftlich informieren, falls ihm gegenüber eine Schutzrechtsverletzung geltend gemacht wird. Soweit der Kunde diese Kosten trägt, hat er auch die Entscheidungskompetenz, inwieweit gerichtliche oder außergerichtliche oder vor den einschlägigen Ämtern Schutzrechtsauseinandersetzungen geführt werden.
  5. Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der vereinbarten Leistungen Softwaregestützte Verfahren einschließlich generativer künstlicher Intelligenz (KI) einzusetzen, soweit dies zur effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung des Projekts beiträgt. Die Auswahl der eingesetzten Tools erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung branchenüblicher Sorgfaltsstandards.
  6. Der Einsatz von KI-gestützten Tools kann insbesondere bei der Erstellung von Texten, Grafiken, Illustrationen, Layouts oder Programmiercode erfolgen.
  7. Soweit der Kunde bestimmte Inhalte oder Daten zur Verarbeitung mit KI-Systemen bereitstellt oder verarbeiten lässt, ist er selbst verantwortlich für die Klärung und Beachtung etwaiger Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte, Markenrechte.
  8. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schutzrechtsverletzungen Dritter, die aus der KI-basierten Erstellung resultieren, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen. Der Kunde stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, sofern der Anspruch auf einer unzulässigen Nutzung durch den Kunden selbst beruht.
  9. Die Agentur weist darauf hin, dass KI-generierte Inhalte grundsätzlich nicht dem Urheberrecht unterfallen.
  10. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, die Ergebnisse vor Veröffentlichung auf rechtliche oder inhaltliche Risiken zu prüfen, sofern er diese eigenverantwortlich weiterverwendet oder verändert.

 

7. Vertragsdauer, Fertigstellung, Kündigungsfristen

  1. Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
  2.  Soweit im Angebot ein Fertigstellungstermin genannt ist, handelt es sich dabei um einen bloßen Orientierungszeitpunkt, es sei denn, er ist als absoluter Fixtermin ausgewiesen und alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Inhalte vom Kunden lagen zum Zeitpunkt des Angebotes bereits vollumfänglich vor.
  3. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 1 Monat zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

8. Korrekturablauf, Produktionsüberwachung und Belegmuster

  1. Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und ist grundsätzlich gesondert angemessen zu vergüten. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Agentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei Ausführung von Vervielfältigungen von durch die Agentur erstellten Produkten durch andere Unternehmen als der Agentur übernimmt die Agentur keine Gewährleistung für die Qualität. Der Kunde erhält von der Agentur nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Schreibfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind der Agentur umgehend und unter Einhaltung einer Frist von max. 5 Werktagen anzuzeigen bzw. zuzusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zurückzusenden. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist von 5 Werktagen (wenn bei Übersendung des Korrekturabzuges schriftlich nichts anderes vereinbart wird). Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei der Agentur ein, so gilt dieser als fehlerfrei. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls für Richtigkeit und Schreibfehler.

 

9. Verwendung zur Eigenwerbung (Referenz)

Die Agentur ist dazu berechtigt, sowohl Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden als auch den Namen / die Marke des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich im üblichen Umfange in Medienveröffentlichungen, insbesondere auf der eigenen Homepage, namentlich zu nennen.

 

10. Hosting

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Internetspeicherplatz (Webspace) für die Internetseite des Auftraggebers und deren Anbindung an das Internet (Hosting) unter einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Domain. Diese Leistungen werden durch einen Drittanbieter erbracht. Vertragsgegenstand ist weiterhin die technische Betreuung der Internetseite durch den Auftragnehmer.
  2. Die Agentur schuldet dem Kunden im Rahmen dieser Dienstleistung die Möglichkeit der Abrufbarkeit dieser Daten durch Dritte über das Internet. Die Agentur sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von 99 % im Jahresmittel zu, sofern dies etwaige Unterauftragnehmer auch erfüllen können. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
  3. Die Hosting-Laufzeit beträgt 12 Monate und wird im Voraus berechnet. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung innerhalb von 1 Monaten vor Ablauf der 12-monatigen Laufzeit erfolgt.

 

11. Sonstige Bestimmungen

  1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  2. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit behaupteten, nicht gerichtlich festgestellten, Forderungen ist für den Kunden ausgeschlossen.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand ist das LG Stuttgart.


 
Adresse

dec3 GmbH & Co.KG
Hauptstraße 68
88450 Berkheim

Mail
info@dec3.de

Telefon
+49 (0)8395 9128080